PFERDEKLINIK IN PARSDORF | Chirurgie

Modernste OP-Standards nach dem neuestem Stand der Wissenschaft.

Pferdeklinik IN PArsdorf → SPEZIALGEBIETE → Chirurgie

CHIRURGIE & OPERATIVE EINGRIFFE AM PFERD

Unter Chirurgie versteht man die Fachrichtung der operativen Eingriffe, die hier beim Patienten "Pferd" durchgeführt werden:

  • Arthroskopien / Gelenkspiegelung

  • Kolik-Chirurgie

  • Laparoskopie

  • Kastrationen

  • Griffelbein-Operation / Chip-Operation

  • Huforthopädie

  • Sehnenoperationen

  • Neurektomie

  • Gleichbeinfrakturen

  • Osteosynthese

  • Kehlkopf-Operationen

  • u.v.m.

Der überwiegende Anteil der Operationen wird in Vollnarkose durchgeführt, kleinere Wunden und Verletzungen können auch am stehenden Pferd versorgt und genäht werden. Der Operationssaal der PFERDEKLINIK IN PARSDORF ist mit den neuesten Standards der Medizintechnik im Veterinärbereich ausgebaut. Die Aufwachboxen für die frisch operierten Pferde sind komplett mit weichen Gummimatten ausgepolstert, um die Verletzungsgefahr beim Aufstehen des betäubten Pferdes zu minimieren.

Vor dem Eingriff informieren wir Sie ausführlich über die Vorgehensweise sowie die Kosten und Risiken der geplanten Operation.

Wir freuen uns über Ihre Nachricht

PFERDEKLINIK IN PARSDORF

Pferdeklinik in Parsdorf GmbH
Dr. Susanne Blessing | Dr. Karl Schweighofer | Dr. Karsten Velde

Vaterstettener Weg 6
85599 Parsdorf / Vaterstetten

Telefon
Telefax
E-Mail

+49 (0) 89 - 90 11 96 3
+49 (0) 89 - 90 11 96 40
info@pferdeklinik-in-parsdorf.de

Unsere Geschäftszeiten: 08.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten gilt der Notdienst.

Holen Sie sich unsere Kontaktdaten mühelos auf Ihr Mobiltelefon: Scannen Sie den QR-Code einfach mit Ihrem Smartphone und importieren Sie die hinterlegte Visitenkarte.

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Wir sind ganzjährig - an 365 Tagen - rund um die Uhr für Sie erreichbar.  Bitte informieren Sie uns in dringenden Notfällen vorab telefonisch, damit wir bis zu Ihrem Eintreffen bereits alle notwendigen Vorkehrungen treffen können.

Um den Notdienst in diesem Umfang bereitstellen zu können, orientieren wir uns in der Abrechnung an den Vorgaben der Bundestierärztekammer bzw. der GOT. Ambulante Notfälle innerhalb der normalen Geschäftszeiten berechnen wir entsprechend der GOT (22).

Für umfassende Untersuchungen bitten wir um vorherige Terminvereinbarung, um Wartezeiten für Sie und Ihr/e Pferd/e zu minimieren. Wir erlauben uns, Termine, die nicht innerhalb von 24 Stunden im Vorfeld abgesagt werden, in Rechnung zu stellen.

ÜBERWEISUNGSSCHEIN CT | FÜR EINWEISER