Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
ein schwieriges Jahr – schon wieder, möchte man sagen – neigt sich seinem Ende zu. Nachdem wir uns an Covid-19 als ständigen Begleiter gewöhnt haben, treffen nun auch die Aus- und Nebenwirkungen des Ukraine-Krieges mit Eskalationspotenzial jeden Einzelnen in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Neben dem Kriegsgeschehen wirft auch der Fußball Fragen zur Situation der Menschen sowie deren Menschenrechten auf – und auch der Reitsport muss sich mit tiefgreifenden Themen auseinandersetzen.
Neben all diesen wichtigen Themen steht nun auch die Novellierung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) ins Haus, welche die gesetzliche Grundlage für die Abrechnung tierärztlicher Leistungen darstellt und ab dem 22. November 2022 gültig ist. Bitte wundern Sie sich daher nicht, dass Sie in Kürze eine Abrechnung aller Leistungen bis zum 21. November 2022 erhalten, welche wir anhand der vorherigen Fassung der GOT abrechnen.
Erstmals seit 1999 wurde die Gebührenordnung umfassend geändert, u.a. um zu gewährleisten, dass sich darin auch neuere medizinische Verfahren (z. B. Computertomografie) wiederfinden. „Die Anpassung der Gebührenordnung war längst überfällig, um sicherzustellen, dass eine Tierarztpraxis wirtschaftlich geführt werden kann. Nur so kann eine flächendeckende Versorgung der Tiere gewährleistet werden“, erläutert der Präsident der Bundestierärztekammer (BTK) Dr. Uwe Tiedemann.
Wesentliche Hauptveränderung ist, dass neben der Neubewertung tierärztlicher Leistungen weitere Tätigkeiten und Leistungen, die bislang in Behandlungen unter einer GOT-Position zusammengefasst waren, nun einzeln mit eigener GOT-Ziffer aufgeführt werden müssen. In sämtlichen Rechnungen, die nach dem 22. November 2022 gestellt werden, findet daher eine für Sie sichtbare Trennung von z.B. tierärztlichen Leistungen, Material, Medikamenten oder Fremdleistungen (wie z.B. externes Labor) statt – damit werden die von uns in Rechnung gestellten Leistungen für Sie transparenter und nachvollziehbarer.
Die neue Gebührenordnung ist keine Kann-, sondern eine Muss-Vorschrift. Das bedeutet, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet sind, die Gebührensätze umzusetzen. Weiterhin ist diese Reform auch keine Reaktion auf Corona, die Inflation oder den Krieg – sondern bereits lange Zeit davor in Planung und der Entstehung gewesen.
Neben den vorgenannten Themen wollen wir auch ein paar persönliche Worte an Sie richten und einige sehr schöne Entwicklungen und Erfolge mit Ihnen teilen:
Weiterhin haben wir mit Sophia Küvers und Lisa Hasenkamp zwei junge, engagierte Tierärztinnen für unser tierärztliches Team gewinnen können – ab Januar 2023 wird uns zudem Herr Dr. Karsten Velde als erfahrener Chirurg mit seinem Know-How unterstützen.
Wir profitieren von unserem tierärztlichen Partnernetzwerk TeamVet, zu dem bundesweit zahlreiche etablierte Pferde- und Kleintierkliniken- und Praxen mit hochqualifizierten, engagierten Spezialistinnen und Spezialisten zählen.